Die GmbH
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft die von einer oder mehreren Personen vielleicht zum Zweck einer Firmengründung gebildet werden kann. Wie schon der Name sagt, ist die Haftung einer GmbH beschränkt. Eine GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, das Privatvermögen der einzelnen Mitglieder bleibt tabu. Theoretisch kann auch nur eine Person eine GmbH gründen und die Gesellschafter müssen nicht zwingend die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Gründung einer GmbH kostet zwischen 1.000,- und 2.000,- Euro, die sich unter anderem aus Notargebühren oder den Kosten für einen Steuerberater zusammensetzen.
So unterschiedlich die Zahl der Gesellschafter sein kann, so unterschiedlich kann auch die Kapitaleinlage der einzelnen Gesellschafter sein. Fest steht nur, dass das Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000,- Euro betragen muss. Noch bevor die GmbH in das Handelsregister eingetragen wird, müssen die Mitglieder ein Viertel ihrer Stammeinlage, insgesamt jedoch mindestens 12.500,- Euro zur Sicherung einbringen.
Der Gesellschaftsvertrag muss einige bestimmte Richtlinien enthalten, ist aber darüber hinaus frei bestimmbar. Da es sehr kompliziert ist einen notariell beglaubigten Vertrag zu ändern, ist es ratsam alle Formulierungen im Vorfeld genau festzulegen.
Nach der Beurkundung der GmbH durch einen Notar, aber noch vor der Eintragung ins Handelsregister oder bei handwerklichen Betrieben in die Handwerksrolle, bilden die Mitglieder ein Vor-GmbH. Das heißt, in dieser Zeit haftet die GmbH bereits mit ihrem Stammkapital. Kommt es zu einer Reduzierung der 25.000,- Euro, muss jeder Gesellschafter anteilmäßig das Stammkapital bis zur vorgeschriebenen Summe wieder auffüllen. Das passiert auch dann, wenn die GmbH letztendlich gar nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Ist eine GmbH ordnungsgemäß ins Handelsregister eingetragen, wird sie juristische gesehen, zu einer Person des Privaten Rechts. Als eine selbstständige Trägerin hat eine GmbH Rechte und Pflichten. Eine GmbH kann Eigentum erwerben, zum Beispiel Grundstücke oder Gebäude, sie kann Verträge aushandeln und kann vor Gericht klagen, aber auch verklagt werden. Jeder Gesellschafter hat das Recht, jederzeit die Geschäftsbücher und den Jahresabschlussbericht der GmbH einzusehen.
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